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Vertrag Hundepension Lucky
Vertrag LUCKY.pdf
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AGB Lucky.pdf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

 

1.)     Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

 

2.)     2.) Die Hundepension LUCKY verpflichtet sich, den aufgenommenen Hund für die vereinbarte Pensionsdauer bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Die Hundepension wird den Hundehalter unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hundepension ihn jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

 

 

3.)     3.)Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Pensionstag
 

Hundepension

Ein Hund

Zweite Hund

Tagesbetreuung bis 10 Stunden

 15,00 €

13,00 €

Pensionsgast pro Tag ohne Futter

17,00 €

15,00€

Pensionsgast pro Tag mit Futter

19,00 €

17,00 €

zu zahlen.
Sollten Sie ihren Hund früher abholen als angegeben, ist der für ihren Hund gebuchte Abholtermin bei der Bezahlung bindend.

 

Bei Abholung beziehungsweise Bringdienst Ihres Hundes sind die ersten gefahrenen 10 km kostenlos. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,40 Cent berechnet.

Kleintiere, wie Meerschweinchen, Hasen, Reptilien werden mit 5 € pro Tag berechnet.

 

Bei einer Tagesbetreeung bezieht sich der Preis von 15 Euro auf 10 Stunden. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 3 Euro zusätzlich berechnet.

 

Von Oktober bis April erheben wir für die Pensionsgäste, einen Winterzuschlag von 1,00 € pro Tag.

Bring - und Abholtag gelten als volle Pensionstage. Der Pensionspreis wird im Voraus entrichtet.

 

4.)     Der Pensionsplatz gilt erst als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei der Hundepension LUCKY eingegangen ist.

 

5.)     Die Preise verstehen sich pro angefangenem Kalendertag (unabhängig der An-und Abreisezeit), Auslauf auf der Hundewiese und incl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

6.)     Die Preise sind bis zur nächsten Änderung gültig.

 

7.)     Bei Nichtabholung des Hundes am vereinbarten Tag verlängert sich der Vertrag automatisch und so ist für jeden zusätzlichen Tag der jeweilige Tagessatz zu entrichten.

 

8.)     Der Impfausweis ist bei Anreise mitzubringen.

 

9.)     Der Hundehalter versichert,
- dass der aufgenommene Hund in seinem Eigentum steht,
- dass er gesund ist,
- dass er gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut geimpft ist und
- dass er gegen Flöhe behandelt ist.
Er versichert weiter das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

 

10.)  Eine Wurmkur darf nicht älter als 4 Wochen sein.

 

11.)  Alle Hunde sind bei Betreten des Grundstücks der Hundepension LUCKY grundsätzlich anzuleinen.

 

12.)  Während der Zeit des Aufenthaltes des Hundes in der Pension sind Besuche des Eigentümers bzw. bekannte oder verwandte Personen aus tierpsychologischen Gründen nicht gestattet.

 

13.)  Der Halter verpflichtet sich, die Hundepension über jegliche Besonderheiten des Tieres zu informieren.

 

14.)  Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch des Hundepension LUCKY eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

 

 

15.)  Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen. Für alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet der Hundehalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Hundepension zu verantworten sind. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen. Die Hundepension LUCKY hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für betreute Hunde abgeschlossen, die aber nicht für die genannten Fälle eintritt. Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Großgruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.

 

               16.)  Die Pension übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Dinge, wie Decken, Leinen, Schüsseln,      

                        Spielzeug u.s.w.

 

 

              17.) Gibt der Hundehalter eine läufige Hündin ab, kann  die Hundepension bei einer eventuellen

                      Deckung und deren Folgen der Hündin nicht haftbar gemacht werden.

 

18.)  Sollte der Hund während der Pension erkranken, ist diese berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Halters.

 

19.)  Die Pension kann keine Haftung für das Versterben eines Hundes übernehmen. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Pension einen Tierarzt ihrer Wahl beauftragen, die Todesursache festzustellen. Diese Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Halters.

 

20.) Ebenso haftet die Hundepension nicht bei Entlaufen oder Ausbruch (z.B. unter dem Zaun durchbuddeln) des Tieres.

 

21.)  Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hundepension. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen

 

22.)  Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

23.)   Bei einer Absage unter 20 Tagen vor Pensionsbeginn berechnen wir 50% des Brutto-Pensionsbetrages als Reservierungsentschädigung. Bei einer Absage eine Woche vor Pensionsbeginn werden 75% Entschädigung berechnet. Pensionsgebühren sind im Voraus zu entrichten. Die vereinbarten Tagespreise verstehen sich je angefangenen Kalendertag.

 

24.)  Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Halter, die vorliegenden AGB gelsen und zur Kenntnis genommen zu haben.

 

25.)  Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen angegriffen.

 

26.)  Allgemeine Bestimmungen:
a) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters

 

 

Bitte bedenken Sie, daß wir und Sie nur das Beste für Ihren Hund wollen und es sich daher nicht vermeiden lässt,

einige Regeln im Miteinander aufzustellen.

                                                                           Danke für Ihr Verständnis!

 

 



 

 

 

 

Hundepension & Futterhandel LUCKY

Rosenweg 1

99706 Sondershausen

 OT Thalebra

Rufen Sie uns gerne an:

+49 173 5941923

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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